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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 60/15 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.04.2015 - L 13 AS 60/15 B ER (https://dejure.org/2015,104791)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. April 2015 - L 13 AS 60/15 B ER (https://dejure.org/2015,104791)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Stade, 06.02.2015 - S 18 AS 1/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 60/15 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 61/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 60/15
Da Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und diese Sicherstellung eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates darstellt, dürfen existenzsichernde Leistungen grundsätzlich nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden [vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, juris]. Dies entbindet einen Antragsteller jedoch nicht von der Verpflichtung, seinen Mitwirkungsobliegenheiten zur Aufklärung des Sachverhalts nachzukommen [Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 32/08 R, juris; vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. April 2010, L 8 AS 136/10 B ER, juris, zur Relevanz des Verhaltens des Antragstellers in derartigen Zusammenhängen]. - BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 60/15
Da Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und diese Sicherstellung eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates darstellt, dürfen existenzsichernde Leistungen grundsätzlich nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden [vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, juris]. Dies entbindet einen Antragsteller jedoch nicht von der Verpflichtung, seinen Mitwirkungsobliegenheiten zur Aufklärung des Sachverhalts nachzukommen [Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 32/08 R, juris; vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. April 2010, L 8 AS 136/10 B ER, juris, zur Relevanz des Verhaltens des Antragstellers in derartigen Zusammenhängen]. - LSG Bayern, 12.04.2010 - L 8 AS 136/10
Einstweiliger Rechtsschutz - Versagung von Leistungen der Grundsicherung für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 60/15
Da Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und diese Sicherstellung eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates darstellt, dürfen existenzsichernde Leistungen grundsätzlich nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden [vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, juris]. Dies entbindet einen Antragsteller jedoch nicht von der Verpflichtung, seinen Mitwirkungsobliegenheiten zur Aufklärung des Sachverhalts nachzukommen [Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 32/08 R, juris; vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. April 2010, L 8 AS 136/10 B ER, juris, zur Relevanz des Verhaltens des Antragstellers in derartigen Zusammenhängen]. - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2014 - L 13 AS 198/14
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 60/15
Hinsichtlich des Sachverhalts und der heranzuziehenden Rechtsnormen nimmt der Senat zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung der Vorschrift des § 142 Abs. 2 Satz 3 SGG auf die Ausführungen des Sozialgerichts in dem angefochtenen Beschluss sowie auf den Senatsbeschluss vom 27. August 2014 in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren des Antragstellers mit dem Az. L 13 AS 198/14 B ER Bezug.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2015 - L 13 AS 61/15 Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen zum Az. L 13 AS 60/15 B ER ergangenen Beschluss vom heutigen Tag Bezug, mit dem er die Beschwerde der Antragsteller gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen hat.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2015 - L 13 AS 194/15 Dies muss umso mehr gelten, als die nach § 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) geltenden Zumutbarkeitsgrenzen in der Person des Klägers nicht überschritten sind oder waren (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss des Senats vom 13. April 2015 - L 13 AS 60/15 B ER -, den Bet. bekannt).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2015 - L 13 AS 186/15 Dies muss umso mehr gelten, als die nach § 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) geltenden Zumutbarkeitsgrenzen in der Person des Klägers nicht überschritten sind oder waren (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss des Senats vom 13. April 2015 - L 13 AS 60/15 B ER -, den Bet. bekannt).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2015 - L 13 AS 178/15 Dies muss umso mehr gelten, als die nach § 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) geltenden Zumutbarkeitsgrenzen in der Person des Klägers nicht überschritten sind oder waren (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss des Senats vom 13. April 2015 - L 13 AS 60/15 B ER -, den Bet. bekannt).